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   FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13   

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https://dejure.org/2014,10297
FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13 (https://dejure.org/2014,10297)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.02.2014 - 8 K 62/13 (https://dejure.org/2014,10297)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 8 K 62/13 (https://dejure.org/2014,10297)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Betriebs-Berater

    Aufwendungen zur Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 255; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 4
    Abgrenzung sofort abziehbarer Betriebsausgaben - nachträgliche Anschaffungskosten für Grund und Boden (hier: verkehrstechnische Anbindung eines Grundstücks)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung sofort abziehbarer Betriebsausgaben - nachträgliche Anschaffungskosten für Grund und Boden (hier: verkehrstechnische Anbindung eines Grundstücks)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufwendungen für die Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen zur Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Aufwendungen zur Änderung eines Bebauungsplans als Anschaffungskosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verkehrstechnische Anbindung eines Grundstücks als nachträgliche AK

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 1365
  • EFG 2014, 1282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 03.07.1997 - III R 114/95

    Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Nicht entscheidend ist, ob diese Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (BFH-Urteile vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BStBl II 1997, 811; in BStBl II 2002, 349, m.w.N.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

    Daher stellen z.B. Beiträge zur (erstmaligen) Erschließung eines Grundstücks grundsätzlich (nachträgliche) Anschaffungskosten dar (BFH-Urteil in BStBl II 1997, 811).

    "Anschaffungs"-kosten eines Wirtschaftsguts können zwar nur solche Kosten sein, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten dessen Beschaffung tatsächlich zuzuordnen sind (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 811; in BStBl II 2002, 349).

    Erheben somit Gemeinden Beiträge mit dem Ziel der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer eigenen Infrastruktur, können darin dann nachträgliche Anschaffungskosten der betroffenen Grundstücke gesehen werden, wenn sie --zumindest auch-- deren Benutzbarkeit zu Gute kommen und --unabhängig von der Art ihrer Benutzung-- zu einer Wertsteigerung der Grundstücke selbst führen (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 811; in BStBl II 1990, 126; vom 11. Dezember 2003 IV R 40/02, BStBl II 2004, 282; BFH v. 3.8.2005 I R 36/04, BStBl. II 2006, 269).

  • BFH, 17.10.2001 - I R 32/00

    Beiträge an den Erdölbevorratungsverband (EBV-Beiträge) sind keine Anschaffungs-

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungskosten ist in Ermangelung einer abweichenden Definition im EStG auch der steuerbilanziellen Beurteilung zugrunde zu legen (BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BStBl II 2001, 345; vom 17. Oktober 2001 I R 32/00, BStBl II 2002, 349, m.w.N.).

    Nicht entscheidend ist, ob diese Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (BFH-Urteile vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BStBl II 1997, 811; in BStBl II 2002, 349, m.w.N.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

    "Anschaffungs"-kosten eines Wirtschaftsguts können zwar nur solche Kosten sein, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten dessen Beschaffung tatsächlich zuzuordnen sind (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 811; in BStBl II 2002, 349).

    Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an ("finaler Begriff" der Anschaffungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101; in BFHE 122, 108, BStBl II 1977, 600; in BStBl II 2002, 349, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 26.02.1980 - VIII R 80/77

    Kostenbeitrag eines Fuhrunternehmers für den betriebsgerechten Ausbau einer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Insbesondere das Urteil des BFH vom 26. Februar 1980 (VIII R 80/77), bei dem der BFH Aufwendungen für den Ausbau einer öffentlichen Straße bei einem Fuhrunternehmer mit besonders intensiver Straßennutzung als sofort abzugsfähig beurteilt habe, sei mit dem Streitfall vergleichbar.

    Im Fall des Sachverhaltes BFH Urteil vom 26. Februar 1980 (VIII R 80/77) sei die Verbesserung der Straße durch die besondere Nutzung des Grundstücks - durch einen Transportunternehmen mit Baustoffhandel - bedingt gewesen.

    Diesem Ergebnis stehen - entgegen der Auffassung der Klägerin - die Ausführungen des BFH im Urteil vom 26. Februar 1980 (VIII R 80/77, BStBl. II 1980, 687) nicht entgegen.

  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Nicht entscheidend ist, ob diese Kosten bereits im Zeitpunkt des Erwerbs oder erst im Anschluss hieran als Folgekosten des Erwerbsvorgangs entstehen (BFH-Urteile vom 3. Juli 1997 III R 114/95, BStBl II 1997, 811; in BStBl II 2002, 349, m.w.N.; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 12. Juni 1978 GrS 1/77, BStBl II 1978, 620).

    Dieser Zweck muss --aus der Sicht des Bilanzierenden-- auf die beabsichtigte Funktion und Eigenschaft ("angestrebter Erfolg und betriebsbereiter Zustand", vgl. BFH-Beschluss in BStBl II 1978, 620) des angeschafften Wirtschaftsguts als Teil des Betriebsvermögens gerichtet sein.

  • BFH, 19.04.1977 - VIII R 44/74

    Hersteller eines Gebäudes - Bauzinsen - Finanzierungskosten - Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Er beinhaltet --unter Ausschluss der Gemeinkosten-- alle mit dem Anschaffungsvorgang verbundenen Kosten (BFH-Urteil vom 19. April 1977 VIII R 44/74, BStBl II 1977, 600), somit neben der Entrichtung des Kaufpreises alle sonstigen Aufwendungen des Erwerbers, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anfallen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1989 IV R 27/87, BStBl II 1990, 126).

    Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an ("finaler Begriff" der Anschaffungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101; in BFHE 122, 108, BStBl II 1977, 600; in BStBl II 2002, 349, jeweils m.w.N.).

  • BFH, 06.07.1989 - IV R 27/87

    Flächenbeitrag in einem Umlegungsverfahren als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Er beinhaltet --unter Ausschluss der Gemeinkosten-- alle mit dem Anschaffungsvorgang verbundenen Kosten (BFH-Urteil vom 19. April 1977 VIII R 44/74, BStBl II 1977, 600), somit neben der Entrichtung des Kaufpreises alle sonstigen Aufwendungen des Erwerbers, die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stehen, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Anschaffung anfallen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1989 IV R 27/87, BStBl II 1990, 126).

    Erheben somit Gemeinden Beiträge mit dem Ziel der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer eigenen Infrastruktur, können darin dann nachträgliche Anschaffungskosten der betroffenen Grundstücke gesehen werden, wenn sie --zumindest auch-- deren Benutzbarkeit zu Gute kommen und --unabhängig von der Art ihrer Benutzung-- zu einer Wertsteigerung der Grundstücke selbst führen (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 811; in BStBl II 1990, 126; vom 11. Dezember 2003 IV R 40/02, BStBl II 2004, 282; BFH v. 3.8.2005 I R 36/04, BStBl. II 2006, 269).

  • BFH, 21.09.2005 - II R 49/04

    Einheitlicher Leistungsgegenstand bei Beteiligung mehrerer Personen auf der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Erheben somit Gemeinden Beiträge mit dem Ziel der Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung ihrer eigenen Infrastruktur, können darin dann nachträgliche Anschaffungskosten der betroffenen Grundstücke gesehen werden, wenn sie --zumindest auch-- deren Benutzbarkeit zu Gute kommen und --unabhängig von der Art ihrer Benutzung-- zu einer Wertsteigerung der Grundstücke selbst führen (BFH-Urteile in BStBl II 1997, 811; in BStBl II 1990, 126; vom 11. Dezember 2003 IV R 40/02, BStBl II 2004, 282; BFH v. 3.8.2005 I R 36/04, BStBl. II 2006, 269).
  • FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08

    Abzug einer Entschädigungszahlung für die Übernahme einer Baulast als sofort

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Die Aufwendungen für die o.g. Maßnahmen haben mithin die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der konkreten Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäude erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes ("versetzen" im Sinne von § 255 Absatz 1 Satz 1 HGB) Gepräge gegeben (BFH 12. Januar 1995 IV R 3/93, BStBl II 1995, S. 632, m. w. N.; BFH v. 20. Juli 2010 IX R 4/10, DStRE 2010, 786).
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 160/78

    Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Provisionen, die a) ein Steuerpflichtiger

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen an ("finaler Begriff" der Anschaffungskosten, vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1983 IV R 160/78, BStBl II 1984, 101; in BFHE 122, 108, BStBl II 1977, 600; in BStBl II 2002, 349, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 12.01.1995 - IV R 3/93

    Zur Frage von Beiträgen für die erstmalige Herstellung einer weiteren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 11.02.2014 - 8 K 62/13
    Die Aufwendungen für die o.g. Maßnahmen haben mithin die Nutzbarkeit des Grund und Bodens unabhängig von der konkreten Bebauung des Grundstücks und dem Bestand von auf dem Grundstück errichteten Gebäude erweitert und damit dem Grundstück ein besonderes, über den bisherigen Zustand hinausgehendes ("versetzen" im Sinne von § 255 Absatz 1 Satz 1 HGB) Gepräge gegeben (BFH 12. Januar 1995 IV R 3/93, BStBl II 1995, S. 632, m. w. N.; BFH v. 20. Juli 2010 IX R 4/10, DStRE 2010, 786).
  • BFH, 20.07.2010 - IX R 4/10

    Zahlung für die Übernahme einer Zufahrtsbaulast als Anschaffungskosten des Grund

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 40/02

    Abwasserbaubeiträge als Anschaffungskosten

  • BFH, 19.12.2000 - IX R 100/97

    Anschaffungskosten bei Gratisaktien und Bezugsrechten

  • BFH, 03.08.2005 - I R 36/04

    Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück

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